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Villa in 53173 Bonn-Plittersdorf, Plittersdorfer Str. soll im Wege der Zwangsvollstreckung gemäß ZVG versteigert werden.

Villa in 53173 Bonn-Plittersdorf, Plittersdorfer Str. soll im Wege der Zwangsvollstreckung gemäß ZVG versteigert werden.


UNIKA-ID
F62428
ObjektRank:
1/10
  ObjektRank: 1/10 Das Ranking wird ermittelt u.a. aus Lage, Preis und Nachfrage.
Verkehrswert
1.040.000,00 €   Verkehrswert Der Verkehrswert ist der amtlich festgesetzte Immobilienwert, der zuvor von einem unabhängigen Gutachter ermittelt wurde.
 
Sicherheitsleistung
104.000,00 €   Sicherheitsleistung Um an einer Zwangsversteigerung teilnehmen zu können, sind 10% des Verkehrswertes als Sicherheitsleistung rechtzeitig an das zuständige Gerichtskonto zu überweisen. Nach dem ZV-Termin gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Sie erhalten den Zuschlag: Die Sicherheitsleistung verbleibt als "Anzahlung" beim Amtsgericht. Im Falle einer Finanzierung kann dieser Betrag als Eigenkapital (s.u.) berücksichtig werden.

2. Sie erhalten keinen Zuschlag: Es erfolgt die Rücküberweisung Ihres Geldbetrages.
 
Voraussichtliche Kosten
Mein Höchstgebot *
,00 €   Mein Höchstgebot * Das Höchstgebot (Meistgebot) sollte jeder Teilnehmer vor der Versteigerung durch Ermittlung seines persönlichen Limits festlegen. Hier wurde beispielhaft ein Wert für ein mögliches Gebot voreingestellt. Dieser Wert kann und sollte unbedingt auf das persönliche Limit abgeändert werden. Der Finanzierungsplan (s.u.) kann hierbei eine wertvolle Hilfe sein.
 
Gebühren
 
 
Zuschlagsgebühr
2.444,00 €   Zuschlagsgebühr Die Zuschlagsgebühr wird fällig, wenn der Zuschlag endgültig erfolgte. Hierfür entfällt die bei Kaufverträgen sonst übliche Notargebühr.
 
Grunderwerbsteuer
3,5%
25.480,00 €   Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird bei Immobilienerwerb fällig für Erwerbspreise ab 2.500 Euro bzw. ab einer Steuerschuld über 87,50 Euro. Ohne Begleichung der anfallenden Steuer können Sie nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Diese Steuern betrugen bundesweit 2% bis 1997, danach 3,5%.

Seit 01.09.2006 setzen die Bundesländer die Grunderwerbsteuer selber fest:
  • 5,0% - Baden-Württemberg seit 05.11.2011
  • 3,5% - Bayern
  • 6,0% - Berlin seit 01.01.2014
  • 6,5% - Brandenburg seit 01.07.2015
  • 5,0% - Bremen seit 01.01.2014
  • 4,5% - Hamburg seit 01.01.2009
  • 6,0% - Hessen seit 01.08.2014
  • 5,0% - Mecklenburg-Vorp. seit 01.07.2012
  • 5,0% - Niedersachsen seit 01.01.2014
  • 6,5% - Nordrhein-Westf. seit 01.01.2015
  • 5,0% - Rheinland-Pfalz seit 01.03.2012
  • 6,5% - Saarland seit 01.01.2015
  • 3,5% - Sachsen
  • 5,0% - Sachsen-Anhalt seit 01.03.2012
  • 6,5% - Schleswig-Holstein seit 01.01.2014
  • 5,0% - Thüringen seit 07.04.2011
 
Grundbuchgebühr
1.617,00 €   Grundbuchgebühr Die Grundbuchgebühr wird grundsätzlich bei Eigentümerwechsel und der damit verbundenen Eintragung im Grundbuch fällig. Hierzu ist es aber notwendig, dass zuvor die Grunderwerbsteuer entrichtet worden ist.
 
Zinsen für Tage *
3.829,48 €   Zinsen für Es fallen Zinsen in Höhe von 4% max. bis zum Verteilungstermin an. Diese Zeit beginnt am Tag der Versteigerung und beträgt ca. 6 bis 8 Wochen. Sie werden auf das Meistgebot abzüglich der gezahlten Sicherheitsleistung erhoben. Der Verteilungstermin wird nach der Versteigerung bekanntgegeben. Anzahl der Tage ggf. abändern.
 
Notargebühr *
,00 €   Notargebühr * Notargebühren fallen bei Erwerb einer Immobilie durch Zwangsversteigerung nicht an, da kein Kaufvertrag notwendig wird. Dafür wird aber eine Zuschlagsgebühr (s.o.) erhoben.
 
Provision *
,00 €   Provision * Provisionen fallen im Normalfall bei Erwerb einer Zwangsversteigerungsimmobilie nicht an. Auf dem freien Markt werden je nach Region häufig Provisionen für einen Makler zwischen 3,57% und 7,14% fällig.
 
sonstige Aufwendungen *
,00 €   sonstige Aufwendungen * Hier sollte ein Betrag eingegeben werden für Verbesserungsmaßnahmen (Renovierung, Sanierung, Umbau etc.), die nach dem Immobilienerwerb gewünscht oder erforderlich werden und in die Finanzierung mit einfließen sollen.
 
Summe aller Gebühren
33.370,48 €   Summe aller Gebühren Hier finden Sie die Addition aller unter der Bezeichnung "Gebühren:" aufgeführten Beträge.
 
Gesamtaufwand
761.370,48 €   Gesamtaufwand Der Gesamtaufwand setzt sich zusammen aus "Mein Höchstgebot" und die "Summe aller Gebühren".
 
Finanzierungsplan
Eigenkapital *
,00 €   Eigenkapital * Eigenkapital sollte etwa 20% von "Mein Höchstgebot" betragen. Die "Summe aller Gebühren" sollte ebenfalls aus Eigenkapital gedeckt werden. Diese Beträge wurden hier in die Voreinstellung eingerechnet und dann auf volle tausend Euro aufgerundet.

Eine bereits bezahlte Sicherheitsleistung gilt als "Anzahlung" und somit als Teilmenge Ihres Eigenkapitals.

Zum Eigenkapital gibt es viel Erklärungsbedarf. Ihr Finanzierungsberater informiert Sie gerne.
 
benötigtes Darlehen
582.370,48 €   benötigtes Darlehen Ihre Eingaben führen zu einem Finanzierungsbedarf über den hier angezeigten Euro-Betrag.
 
Zinssatz *
%   Zinssatz * Der hier voreingestellte Zinssatz kann stark variieren! Der Zinssatz ist von der Laufzeit (z.B. 5 oder 10 Jahre Zinsfestschreibung) und auch vom jeweiligen Kreditinstitut abhängig. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Finanzierungsberater gut beraten. Auch können Sie im aktuellen Versteigerungskalender die Zinskonditionen von über 70 Kreditinstituten vergleichen.
 
Tilgungssatz *
%   Tilgungssatz * Für den Tilgungssatz wird häufig 1% eingesetzt. Der Tilgungssatz kann mit Ihrem Kreditinstitut auch abweichend vereinbart werden.
 
Ihre monatliche Rate
2.669,20 €   Ihre monatliche Rate Aufgrund Ihrer Eingaben ergibt sich eine monatliche Rate in der berechneten Größenordnung. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Annuitätendarlehen.
 
* ggf. bitte abändern
  * ggf. bitte abändern Alle mit "Sternchen" markierten Zeilen können geändert werden. Ganz besonders ist "Mein Höchstgebot" und das "Eigenkapital" den persönlichen Verhältnissen anzupassen.
 

Wichtiger Hinweis: Dieser Finanzierungsplan ist lediglich eine Modellrechnung. Trotz sorgfältiger Programmerstellung können für Ergebnisse und Hinweise keine Gewähr übernommen werden. Bitte bedenken Sie: Eine Finanzierung ist sehr komplex und immer von Ihrer persönlichen Sachlage (Bonität, Eigenkapital u.v.a.m.) abhängig. Der Finanzierungsberater Ihres Vertrauens erstellt gerne Ihren individuellen Finanzierungsplan.

Alle Angaben ohne Gewähr.