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Berater
Eigentumswohnung in 50226 Frechen-Frechen, Kapfenberger Str. soll im Wege der Zwangsvollstreckung gemäß ZVG versteigert werden.
Eigentumswohnung in 50226 Frechen-Frechen, Kapfenberger Str. soll im Wege der Zwangsvollstreckung gemäß ZVG versteigert werden.
UNIKA-ID
F62644
2/10
ObjektRank: 2/10
Das Ranking wird ermittelt u.a. aus Lage, Preis und Nachfrage.
Die Lage
PLZ / Ort
50226 Frechen-Frechen
Strasse
Kapfenberger Str. - Haus-Nr. siehe unten
(Infobox)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Das Wichtigste
Objektart
Eigentumswohnung
Verkehrswert
156.000 €
Verkehrswert
Der Verkehrswert ist der amtlich festgesetzte Immobilienwert, der zuvor von einem unabhängigen Gutachter ermittelt und empfohlen wurde.
Wiederholungstermin
Nein
Wiederholungstermin
Wiederholungstermin "nein": Hierbei handelt es sich um einen 1. Termin in dem mindestens 50% des Verkehrswertes erzielt werden müssen, da sonst von Amtswegen kein Zuschlag erfolgen darf. Werden im 1. Termin 70% des Verkehrswertes nicht erzielt, kann der Gläubiger (meist eine Bank) einen neuen Termin beantragen.
Wiederholungstermin "ja": In diesem Fall werden die o. g. Grenzen nicht mehr gefordert und es kann unter 50% ersteigert werden.
Weiteres
Anteil: 250/10.000 = 2,5%, Aufteilungsplan Nr. 25, 2. Obergeschoss, links, Küche, Diele, Bad, separates WC, Loggia, Keller, keine Innenbesichtigung.
Alle Angaben ohne Gewähr.
AXEL EHRHARDT, Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht
AXEL EHRHARDT, Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht
Bundesweite Beratung und
Vertretung in Zwangsversteigerungen, Teilungsversteigerungen, Erbauseinandersetzungen,
Grundstücks- und Immobilienrecht,
Insolvenzrecht.
www.ra-ehrhardt.de
Rechtsanwalt Dr. David Greiner
Rechtsanwalt Dr. David Greiner
Privates Immobilienrecht etc., Autor des Handbuchs "Wohnungseigentumsrecht"
www.ragreiner.de
Rechtsberatung
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Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsrecht,
Bankrecht, Insolvenzrecht
www.kpa.biz
Mediator und Sachverständiger
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Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, wobei unsere Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Verfahrensbeteiligten eingreift.
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RA Kanzlei Barchewitz
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Immobilien, Beratung zum Immobilien-Realkredit, Zweite Lebenshälfte, Treuhändertätigkeit
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