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Berater
Mehrere Wohnungen in 45881 Gelsenkirchen-Schalke, Blumendelle soll im Wege der Zwangsvollstreckung gemäß ZVG versteigert werden.
Mehrere Wohnungen in 45881 Gelsenkirchen-Schalke, Blumendelle soll im Wege der Zwangsvollstreckung gemäß ZVG versteigert werden.
UNIKA-ID
G25141
1/10
ObjektRank: 1/10
Das Ranking wird ermittelt u.a. aus Lage, Preis und Nachfrage.
Die Lage
PLZ / Ort
45881 Gelsenkirchen-Schalke
Kreis
Gelsenkirchen, Stadt
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Das Wichtigste
Objektart
mehrere Wohnungen
Verkehrswert
71.000 €
Verkehrswert
Der Verkehrswert ist der amtlich festgesetzte Immobilienwert, der zuvor von einem unabhängigen Gutachter ermittelt und empfohlen wurde.
Wiederholungstermin
Nein
Wiederholungstermin
Wiederholungstermin "nein": Hierbei handelt es sich um einen 1. Termin in dem mindestens 50% des Verkehrswertes erzielt werden müssen, da sonst von Amtswegen kein Zuschlag erfolgen darf. Werden im 1. Termin 70% des Verkehrswertes nicht erzielt, kann der Gläubiger (meist eine Bank) einen neuen Termin beantragen.
Wiederholungstermin "ja": In diesem Fall werden die o. g. Grenzen nicht mehr gefordert und es kann unter 50% ersteigert werden.
Weiteres
Anteil: 1.259/10.000 = 12,59%, Aufteilungsplan Nr. 3, 1. Obergeschoss, Keller, zwei Wohnungen, Wohnflächen ca. 48 m² und 75m², Bauschäden und Baumängel sind vorhanden, zum Zeitpunkt der Wertermittlung vermietet.
Alle Angaben ohne Gewähr.
RAin Corinna vom Berg
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Zwangsversteigerungs-, Miet-, Immobilien- und Grundstücksrecht, Zwangsvollstreckung, Beratung von Gläubigern, Schuldnern und Interessenten
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Peter Johannes Zwingel - Rechtsanwalt
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Bankrecht, Immobilienrecht, Teilungs- und Zwangsversteigerungsrecht; Strategien für Ersteher, Gläubiger, Schuldner;
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Rechtsanwalt Alexander Pestel
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht: Seit mehr als zehn Jahren nachhaltig auf dem Gebiet des Zwangsversteigerungsrechts und damit zusammenhängender Rechtsfragen tätig
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BÖHM MATHES VENT Rechtsanwälte
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Mediator und Sachverständiger
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Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, wobei unsere Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Verfahrensbeteiligten eingreift.
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