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Berater
Eigentumswohnung in 45770 Marl-Marl, Bergstr. soll im Wege der Zwangsvollstreckung gemäß ZVG versteigert werden.
Eigentumswohnung in 45770 Marl-Marl, Bergstr. soll im Wege der Zwangsvollstreckung gemäß ZVG versteigert werden.
UNIKA-ID
G25183
1/10
ObjektRank: 1/10
Das Ranking wird ermittelt u.a. aus Lage, Preis und Nachfrage.
Die Lage
PLZ / Ort
45770 Marl-Marl
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Das Wichtigste
Objektart
Eigentumswohnung
Verkehrswert
91.000 €
Verkehrswert
Der Verkehrswert ist der amtlich festgesetzte Immobilienwert, der zuvor von einem unabhängigen Gutachter ermittelt und empfohlen wurde.
Wiederholungstermin
Nein
Wiederholungstermin
Wiederholungstermin "nein": Hierbei handelt es sich um einen 1. Termin in dem mindestens 50% des Verkehrswertes erzielt werden müssen, da sonst von Amtswegen kein Zuschlag erfolgen darf. Werden im 1. Termin 70% des Verkehrswertes nicht erzielt, kann der Gläubiger (meist eine Bank) einen neuen Termin beantragen.
Wiederholungstermin "ja": In diesem Fall werden die o. g. Grenzen nicht mehr gefordert und es kann unter 50% ersteigert werden.
Weiteres
Anteil: 150/10.000 = 1,5%, Aufteilungsplan Nr. 5, 1. Obergeschoss, Küche, Diele, Bad, Loggia.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Breiholdt Rechtsanwälte
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Immobilienrecht - Gewerbe- / Wohnraummietrecht - Maklerrecht - Privates Baurecht - Zwangsversteigerungsrecht
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RAin Corinna vom Berg
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Zwangsversteigerungs-, Miet-, Immobilien- und Grundstücksrecht, Zwangsvollstreckung, Beratung von Gläubigern, Schuldnern und Interessenten
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Peter Johannes Zwingel - Rechtsanwalt
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Bankrecht, Immobilienrecht, Teilungs- und Zwangsversteigerungsrecht; Strategien für Ersteher, Gläubiger, Schuldner;
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Bausachverständigenbüro Schmidt
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Mediator und Sachverständiger
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