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Berater
Eigentumswohnung in 60431 Frankfurt-Ginnheim, Ginnheimer Hohl soll im Wege der Zwangsvollstreckung gemäß ZVG versteigert werden.
Eigentumswohnung in 60431 Frankfurt-Ginnheim, Ginnheimer Hohl soll im Wege der Zwangsvollstreckung gemäß ZVG versteigert werden.
UNIKA-ID
K76982
Ein Ranking kann nicht oder noch nicht ermittelt werden.
Die Lage
PLZ / Ort
60431 Frankfurt-Ginnheim
Strasse
Ginnheimer Hohl - Haus-Nr. siehe unten
(Infobox)
Kreis
Frankfurt am Main, Stadt
Das Wichtigste
Objektart
Eigentumswohnung
Verkehrswert
195.000 €
Verkehrswert
Der Verkehrswert ist der amtlich festgesetzte Immobilienwert, der zuvor von einem unabhängigen Gutachter ermittelt und empfohlen wurde.
Wiederholungstermin
Nein
Wiederholungstermin
Wiederholungstermin "nein": Hierbei handelt es sich um einen 1. Termin in dem mindestens 50% des Verkehrswertes erzielt werden müssen, da sonst von Amtswegen kein Zuschlag erfolgen darf. Werden im 1. Termin 70% des Verkehrswertes nicht erzielt, kann der Gläubiger (meist eine Bank) einen neuen Termin beantragen.
Wiederholungstermin "ja": In diesem Fall werden die o. g. Grenzen nicht mehr gefordert und es kann unter 50% ersteigert werden.
Weiteres
Anteil: 44/1.000 = 4,4%, Aufteilungsplan Nr. WII5, 2. Obergeschoss, rechts, Küche, Diele, Bad, Balkon, zum Zeitpunkt der Wertermittlung vermietet.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Rechtsanwalt Andreas Wollweber
Beratung und Vertretung von Gläubigern und Bietinteressenten in der Zwangsversteigerung
www.jsw-recht.de
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Zwangsversteigerungsrecht, Bank- und Kreditrecht, Familienrecht, Grundstücksrecht, Beratung von Gläubigern, Schuldnern und Bietinteressenten
www.bankrecht-koblenz.de
Rechtsanwalt Dr. David Greiner
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Privates Immobilienrecht etc., Autor des Handbuchs "Wohnungseigentumsrecht"
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Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsrecht,
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