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Berater
Mehrfamilienhaus in 64354 Reinheim-Reinheim, Ober-Ramstädter-Weg soll zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft gemäß ZVG zwangsversteigert werden.
Mehrfamilienhaus in 64354 Reinheim-Reinheim, Ober-Ramstädter-Weg soll zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft gemäß ZVG zwangsversteigert werden.
UNIKA-ID
K76983
Ein Ranking kann nicht oder noch nicht ermittelt werden.
Die Lage
PLZ / Ort
64354 Reinheim-Reinheim
Strasse
Ober-Ramstädter-Weg - Haus-Nr. siehe unten
(Infobox)
Das Wichtigste
Objektart
Mehrfamilienhaus
Verkehrswert
950.000 €
Verkehrswert
Der Verkehrswert ist der amtlich festgesetzte Immobilienwert, der zuvor von einem unabhängigen Gutachter ermittelt und empfohlen wurde.
Wiederholungstermin
Nein
Wiederholungstermin
Wiederholungstermin "nein": Hierbei handelt es sich um einen 1. Termin in dem mindestens 50% des Verkehrswertes erzielt werden müssen, da sonst von Amtswegen kein Zuschlag erfolgen darf. Werden im 1. Termin 70% des Verkehrswertes nicht erzielt, kann der Gläubiger (meist eine Bank) einen neuen Termin beantragen.
Wiederholungstermin "ja": In diesem Fall werden die o. g. Grenzen nicht mehr gefordert und es kann unter 50% ersteigert werden.
Besonderheit
Denkmalschutz
Weiteres
Modernisiert 2002, Hofreite mit Mühlenhaus, Kutscherhaus, Scheunen und Stallungen; keine Innenbesichtigung.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Rechtsanwalt Andreas Wollweber
Beratung und Vertretung von Gläubigern und Bietinteressenten in der Zwangsversteigerung
www.jsw-recht.de
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Zwangsversteigerungsrecht, Bank- und Kreditrecht, Grundstücksrecht, Beratung von Gläubigern, Schuldnern und Bietinteressenten
www.rechtsanwalt-duepmeier.de
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Zwangsversteigerungsrecht, Bank- und Kreditrecht, Grundstücksrecht, Beratung von Gläubigern, Schuldnern und Bietinteressenten
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Mediator und Sachverständiger
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Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, wobei unsere Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Verfahrensbeteiligten eingreift.
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